Internationale Bestimmungen
Anerkennung ausländischer Führerausweise in der Schweiz
Wer sich vorübergehend in der Schweiz aufhält, darf:
a) ein schweizerisches Schiff der Kategorie führen, für die er einen nationalen Führerausweis oder die Bescheinigung in einem internationalen Fähigkeitsausweis oder einer internationalen Fähigkeitskarte, dass ein solcher ausgestellt wurde, vorweisen kann;
b) sein ausländisches Schiff führen, wenn aus einem der unter Buchstabe a) genannten Dokumente ersichtlich ist, dass er in seinem Land dieses Schiff führen darf.
Die umschriebenen Rechte stehen den Angehörigen solcher Staaten zu, die gegenüber Inhabern von schweizerischen Führerausweisen oder Fähigkeitszeugnissen Gegenrecht halten. Das Bundesamt für Verkehr führt die Liste dieser Staaten.
Anerkennung:
Besitzt der Führer eines Vergnügungsfahrzeuges einen in einem Bodenseeuferstaat ausgestellten amtlichen Befähigungsnachweis, der nicht für den Bodensee gilt, so wird dieser als Schifferpatent anerkannt. Die Anerkennung ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde nachzuweisen. Sie darf höchstens auf die Dauer eines Monats innerhalb eines Jahres zugesprochen werden.
Umschreiben internationaler Führerausweise
Deutsche Führerscheine
Folgende deutschen Ausweise können in schweizerische Schiffsführerausweise umgeschrieben werden. Es handelt sich dabei um Ausweise, die von 2 Verbänden im Auftrag des Verkehrsministeriums und nicht von amtlichen Stellen ausgestellt werden:
| In Deutschland Ausstellung durch | Deutsche Ausweiskategorie | CH Kategorie | Zusätzliche Prüfung |
| Deutscher Motoryachtverband e.V. (DMYV) | Sportbbootführerschein Bin-nen für Sportboote mit An-triebsmaschine | A | ohne Prüfung |
| Deutscher Seglerverband e.V. (DSV) | Sportbootführerschein Binnen für Sportboote unter Segel | D | ohne Prüfung |
| Deutscher Seglerverband e.V. (DSV) | Sportbootführerschein Binnen für Sportboote unter Segel und mit Antriebsmaschine | D/A | ohne Prüfung |
Österreichische Führerscheine
Folgende österreichische Ausweise können in schweizerische Schiffsführerausweise umgeschrieben werden:
| ÖsterreichischeAusweiskategorie | CH Kategorie | Zusätzliche Prüfung |
| Schiffsführerpatent bis 10 m oder bis 20 m (ab 1997) | A oder D | A ohne PrüfungD praktische Prüfung |
| Schiffsführerpatent bis 10 m oder bis 20 m Seen und Flüsse (ab 1997) | A oder D | A ohne PrüfungD praktische Prüfung |
Französische Führerscheine
Folgende französischen Ausweise können in schweizerische Schiffsführerausweise umgeschrieben werden:
| In Frankreich Ausstellung durch | Französische Ausweiskategorie | CH Kategorie | Zusätzliche Prüfung |
| Comission des surveillance | C (coches de plaisance) | A oder D | A praktische Prüfung D praktische Prüfung |
| Comission des surveillance | S (Bateau de sport) | A oder D | A ohne Prüfung D praktische Prüfung |
| Comission des surveillance | P.P (Peniches de plaisance) | A oder D | A ohne Prüfung D praktische Prüfung |

